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Leistungen

SGB XI. PRIVAT und über die Entlastungsleistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

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Es gibt viele Gründe, die eine Haushaltshilfe erfordern - wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder einfach aus Zeitnot. In allen diesen Fällen übernimmt unser geschultes Personal die anstehenden Tätigkeiten in Ihrem Haushalt. Dabei können Sie unsere Dienstleistung auch gegen Rechnung in Anspruch nehmen, wenn die Pflegeversicherung nicht greift. Gerne sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf in Ihren vier Wänden und stehen Ihnen auch bei kurzfristig benötigter Hilfe zur Seite.

Beispiel

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege
  • Bügeln
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Vermittlung von Mahlzeitdiendaten

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